Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Hotel Seeschloss
Inhaberin Kathrin Brombach
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels wie Wellness-Leistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Vertragsabschluss und Verjährung
- Der Gastaufnahmevertrag ist zustande gekommen, sobald das Zimmer seitens des Gastes bestellt und vom Hotel schriftlich bestätigt worden ist. Im Zuge dessen hat der Gast auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels anerkannt. Wird kurzfristig ein Hotelzimmer per Telefonat angemietet und ist daher eine schriftliche Bestätigung seitens des Hotels nicht mehr möglich, sind für den per Telefon buchenden Gast die AGB trotzdem bindend. Mit der mündlichen Zusage seitens des Hotels ist der Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
- Alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer Verletzung von Leben, Körper undGesundheit beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer entsprechend den vorliegenden Allgemeinden Geschäftsbedingungen bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihn in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Ausgaben des Hotel an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend an zupassen. Nichtenthalten sind lokale Abgaben wie z.B. die Kurtaxe.
- Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gästewünscht und das Hotel dem zustimmt.
- Das Hotel ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Gastes im Hotel zu verlangen. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzüglich Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten.
- Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
Rücktritt des Gastes
- Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bzw. dessen Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis ausdem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht bzw. nicht in dem bestellten Umfang oder nicht über den vereinbarten Zeitraum in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit derLeistungserbringung oder wenn dem Gast ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
- Bei vom Gast nicht bzw. nicht in dem gebuchten Umfang bzw. nur über einen kürzeren als den vereinbarten Zeitraum in Anspruch genommenen Zimmern kann das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anrechnen.
- Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen weniger als 14 Tage vor Anreise ist der Gast verpflichtet, 80 % des Übernachtungspreises (mit oder ohne Frühstück) zu zahlen. Eine Stornierung bis 15 Tage vor Anreise ist kostenfrei.
- Die Regelung zur Stornierung gilt auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahlund/oder der Aufenthaltsdauer.
- Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotelentstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Rücktritt des Hotels
- Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast nach Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Nachfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,beispielsweise wenn:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zweckes, gebucht werden
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist - ein Verstoß gegen die Regelung zur Unter- und Weitervermietung vorliegt- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisses des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotelsgefährdet erscheinen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Gastes aufSchadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Der Gast erwirbt keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter und eventuell zugesagter Zimmer oder Zimmertypen bzw. Zimmerkategorien.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine Frühanreise nichtausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Räumt der Gast das Zimmer nicht bis 11:00 Uhr, kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen weitergehende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logiepreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht berührt.
- Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis und dieGeltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einervorsätzlichen oder fährlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 3.500,00 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800,00 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 3.500,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel schriftlich zur Anzeige gebracht hat.
- Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem zum Hotel gehörenden Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und derenInhalte haftet das Hotel nicht.
- Soweit zum Zimmer ein Balkon gehört, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr des Gastes und seiner Kinder. Das Hotel übernimmt keine Haftung für eintretende Schäden und Verletzungen.
- Weck- und Nachrichtenaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.Schadensersatzansprüche, außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
- Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die in seinem Rahmen mögliche Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt dieNachsendung derselben.
Haftung des Gastes
- Der Gast haftet für alle selbst verursachten Schäden an Gebäude und Inventar des Hotelseinschließlich des Wellnessbereiches. Der Gast haftet auch für die durchTeilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursachteSchäden.
- Verstößt der Gast gegen das Nichtraucherschutzgesetz, haftet er für die deswegen gegen dasHotel verhängten Bußgelder.
Fremdleistungen
- Neben den Hotelleistungen können dem Gast Fremdleistungen, beispielsweise durch die Heilpraktikerin, vermittelt werden. Diese Leistungen werden in eigener Verantwortung erbracht. DasHotel übernimmt keine Gewähr und/oder Haftung.
Andere Regelungen aufgrund von Corona, Pandemie-Situationen und höherer Gewalt
Sofern aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung eines Virus wie des Corona-Virus oder ähnlichen gravierenden Gründen von höherer Gewalt, die nicht vom Hotel zu vertreten sind, das Hotel in Gänze oder in Teilen nicht betrieben und entsprechende Leistungen vom Gast nicht in Anspruch genommen werden können, liegt keine vom Hotel zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Das Hotel verpflichtet sich, dem Gast den Beginn und die voraussichtliche Geltungsdauer eines solchen Verwaltungsaktes mitzuteilen. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Hotel geltende Verordnungen und Allgemeinverfügungen vom Gesetzgeber bekannt gegeben und veröffentlicht werden. Für den Fall, dass das Hotel aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist das Hotel berechtigt, sein Hotelangebot dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen, ohne dass hierdurch Entschädigungsleistungen des Hotels begründet würden. Ist dies dem Hotel jedoch nicht möglich oder zumutbar oder dem Gast unzumutbar oder wird aus triftigem Grund abgelehnt, sind beide Parteien berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen. Ist der Hotelbetrieb in Gänze untersagt, ist das Hotel berechtigt, dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Können sich die Parteien nicht auf einen alternativen Termin verständigen, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag durch Erklärung in Textform kostenfrei zurückzutreten. Sollte der Gast aufgrund von behördlichen Einreiseverboten oder Quarantäne-Anordnungen aufgrund von Corona oder anderen gravierenden Pandemien nach der Definition der WHO den gebuchten Reisetermin nicht wahrnehmen können, darf der Gast sein Zimmer kostenfrei stornieren, soweit vom Gast der Nachweis geführt worden ist, dass es ihm aus vorgenannten Gründen tatsächlich objektiv unmöglich ist, einzureisen. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn es sich lediglich um Bedenken des Gastes oder behördliche Empfehlungen handelt. Weiter im Text mit Schlussbestimmungen
Schlussbestimmungen
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ergänzungen und Änderungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden iSd § 305 b BGB mit dem Hotel oder einem vertretungsbefugten Vertreter des Hotels. Im übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechtsund des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame und nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichenVorschriften.